Hausverlosungen
Thema Hausverlosungen:
Die Nummer 1 Hausverlosung auf Mallorca ist jetzt Son Macia, ausgezeichnet für Transparenz , mehr lesen Sie hier…
Fazit: Sind Hausverlosungen nun legal oder nicht? Mehr lesen Sie hier…
Warum der Trend der Hausverlosung?
Die erste Hausverlosung in Österreich wurde 2008 zu einem Lospreis von 99 Euro gestartet, bereits 2009 wurde das Verlosungsobjekt dem neuen Eigentümer übergeben. Auf Grund der starken Präsenz dieses Falls in den Medien wurden bis März 2009 etwa weitere 100 Objekte zur Verlosung ausgeschrieben. Durch dieses große Angebot wurde es schwierig, die Lose zu verkaufen und die Veräußerung in angemessender Zeit durchzuführen. Außerdem fällt eine Gebühr von 12 % auf den Gesamtwert bereits vor Verkauf der Lose an. Diese wird nicht zurückgezahlt, falls die Verlosung nicht gelingt.
Inzwischen gibt es eine Unmenge an Hausverlosungen, die abgebrochen wurden, die Liste aktiver Hausverlosungen wurde mit der Zeit immer kürzer, bis es nur noch aktuell 2 Hausverlosungen gab. Hierzu gehört die Fincaverlosung in Son Macia und die Hausverlosung der Familie Stübe. Beide Verlosungen werden von einem Treuhänder überwacht und erfüllen die strikten Richtlinien um eine Hausverlosung legal durchzuführen.
Hausverlosung? Wie läuft das ab?
Anders als bei einer Versteigerung erhält nicht der Meistbietende den Zuschlag, sondern es entscheidet das Los. Der Preis der Immobilie setzt sich aus dem errechneten Marktpreis, den verschiedenen Gebühren, Steuern, sowie Kosten für Werbung und Abwicklung zusammen. Dieser Gesamtpreis wird durch den Lospreis geteilt und es entsteht die Teilnehmerzahl. Nach der Registrierung des Teilnehmers wird der Kaufpreis der Lose auf einem Treuhandkonto einbezahlt und im Gegenzug erhält der Käufer seine Losnummer. Der Zeitraum für die Immobilienverlosung wird genau festgelegt und liegt meist bei sechs Monaten. Bei einem Überangebot an Hausverlosungen könnte sich diese Zeitspanne vergrößern. Dies ist auf Mallorca jedoch nicht der Fall. Sind alle Lose verkauft, findet die Hausverlosung statt. Der Gewinner ist der neue Eigentümer der Immobilie. Sollten die Lose vor Fristende verkauft sein, kann die Gewinnziehung vorverlegt werden. Im Falle, dass noch nicht alle Lose verkauft sind, kann der Termin verschoben werden oder die Hausverlosung wird abgesagt. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer die eingezahlten Beträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück – die bereits bezahlte Glücksspielgebühr wird anch Ansicht des Finanzministeriums allerdings nicht zurückbezahlt.
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