Hausverlosung der Finca Can Negre auf Mallorca
April 1, 2010 von Davinci
Geordnet unter Hausverlosung, Immobilien, Mallorca News, Mallorca insider, Tipps
Immer wieder taucht die Frage auf, ob man denn die App. auf der Finca Can Negre überhaupt vermieten darf, dies kann man ganz klar und deutlich mit “JA” beantworten und zwar ohne irgendwelche Probleme. Es wird viel dummes Zeug im Internet erzählt, das die Vermietung von App. auf Mallorca verboten sei. Diese Veröffentlichungen kommen von Schreiberlingen die keine Ahnung haben oder aber zu allem ihren Kommentar abgeben müssen, ohne aber auch nur die geringste Ahnung.
Zum Prozedere:
a) man kann die Finca im ganzen inkl. der Eignerwohnung verpachten. Der Nettopachtertrag lag in 2009 bei 65.000 Euro. Der Pächter muss alle Nebenkosten selber tragen !
b) hat man natürlich die Möglichkeit der Langzeitvermietung. Mit diesem System erzielt man jährlich eine Netto/Kaltmiete von ca. 45.-50.000 €. Die Eignerwohnung mit 260 qm bleibt zur eigenen Nutzung frei.
c) kann man auch saisonal vermieten. Dies bringt einen höheren Ertrag und sollte nur
über lizenzierte Profis, wie diese erfolgen.
Wie Sie sehen gibt es einige Möglichkeiten LEGAL zu vermieten. Lassen Sie sich nicht von Dummschwätzern verrückt machen. Der, der die Finca gewinnt, bekommt alle erforderlichen Informationen, die man haben muss um unbescholten hier leben zu können.
Traumfinca zu verlosen.. Son Macia Mallorca, die begehrte Hausverlosung
August 9, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosung, Immobilien
Das knapp zwei Millionen Euro-Landhaus “Finca Can Negre” soll in wenigen Monaten seinen neuen Eigentümer finden.
Die Finca liegt auf einem Hügel südlich von Son Macia und hat einen atemberaubenden Rundumblick auf den Küstenstreifen von Portocolom bis Porto Christo.
Etwas ganz neues auf dem Verlosungsmarkt ist aber die Tatsache, dass hier auch eine wirtschaftliche Existenz angeboten wird. Dieses historische Landhaus hat fünf Appartements, die bereits seit fast zwei Jahrzehnten zur Vermietung angeboten werden. Es besteht die Möglichkeit der Langzeit- oder aber auch der temporären Vermietung. Nicht uninteressant ist hier die Tatsache, dass es sich eigentlich um ein krisensicheres Konzept handelt, was einen Mindestertrag von immerhin 50.000 Euro, wohl bemerkt nach Kosten, erwirtschaftet.
Die Ertragshöhe dürfte schon weit über dem durchschnittlichen Netto-Jahres-Einkommen der meisten Europäer liegen.
Nicht zu vergessen, dass der Gewinner auch noch eine zwei Millionen Euro Immobilie für sage und schreibe nur 99 Euro gewinnen kann! Insgesamt werden 26.499 Lose angeboten zum Preis von 99 Euro.
Das bedeutet, dass die Loskäufer risikolos mitspielen können. Die Verlosungskosten sind komplett enthalten sowie auch die Kosten, Steuern und Gebühren die anfallen, um den Eigentumswechsel zu vollziehen. Der neue Eigentümer hat keinerlei Unkosten zu tragen bis knapp ein Jahr nach der Übernahme. Selbst die Reisekosten des Gewinners zum Notartermin auf Mallorca sind schon enthalten.
Die gesamte Verlosung wird von Dr. Anke Reisch aus Kitzbühel und dem assistierendem Notar überwacht.
Auf der Homepage selbst findet man sehr gute und informative Unterlagen. Die Verloser haben an nichts gespart und betreiben eine sehr transparente Objektdarstellung, was viele andere Verlosungen “leider” nicht machen. Hier arbeitet ein kleines Team von nur sieben Leuten aus Österreich, Spanien und die Eigentümer selbst und machen einen recht guten Job.
Fazit: Diese Hausverlosung ist ein Knaller und wird wohl einigen Wirbel auf dem europäischem Verlosungsmarkt bescheren.
Hier gehts zur offiziellen Seite der Verlosung!!!
(Originalbericht in der spanischen Presse: ElAviso)Fazit: Sind Hausverlosungen nun legal oder nicht?
June 16, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosungen Rechtlich, Immobilien
Nachdem die spanische Presse zum wiederholten Mal die Legalität der Hausverlosungen in Frage stellt, wird es Zeit Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen. Wichtig ist zu wissen das es egal ist, wo das Verlosungsobjekt steht. Ob Sie nun an einer Hausverlosung in Spanien oder Österreich teilnehmen, ist egal. Bei der Fincaverlosung (Finca-Verlosung-Mallorca) wird zum Beispiel der Anspruch auf die Eigentumsübertragung nicht in Spanien erworben, sondern durch die Verlosung im Ausland. Lediglich der Vollzug der Eigentumsübertragung durch die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erfolgt in Spanien nach den dortigen Vorschriften. Die Verlosung an sich findet weder in Deutschland oder Spanien statt. Sie geht von England aus, die Treuhänderin sitzt in Österreich und die Ziehung findet in Österreich (Kitzbühel) statt. Durch dieses Vorgehen wird die Fincaverlosung legal durchgeführt. Denn wenn der Verloser sein Hauptwohnsitz in Österreich hat, gilt österreichisches Recht.
Wichtig ist hier die Einmaligkeit. Der Verlosende darf sich nicht bereichern, sprich er darf nicht mehr als den Gutachterwert des Objektes aus der Verlosung erzielen! Dies hat am 25.03.2009 auch noch einmal das Finanz- und Justizministerium bestätigt. Die Original-Korrespondenz finden Sie hier zum Download bereit.
Mallorca-Fincaverlosung voll im Trend
May 15, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosung, Immobilien
Mallorca und Fincaverlosung sind die neuen Stichwörter. Denn Feriendomizile mitten in der Stadt von Palma de Mallorca mögen zwar wirklich nett sein, aber die meisten suchen ein neues Leben, weit Weg von der finanziellen Krise und dem Grosstadt-Alltag. Mallorcalover berichtete Gestern von der neuen Finca Verlosung Son Macia, ein Landgut das nicht nur Platz zum Leben bietet, sondern auch totale Selbstständigkeit. Eigender Chef sein und Gäste auf der Finca aufnehmen, da sein Geld verdienen wo andere Urlaub machen und 300 Sonnentage im Jahr tanken. Mehr Infos zur Verlosung finden Sie hier: Mallorca-fincaverlosung
Verlosung einer Finca in Son Macia auf Mallorca
May 15, 2009 von admin
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Wenn an einer Hausverlosung auf Mallorca teilnehmen, dann diese:
Verlost wird ein über 280 Jahre altes, historisches Landhaus (Finca) an der Südostküste von Mallorca. Das Objekt liegt im Naturschutzgebiet von Manacor – Felantix.
Sie können dort leben wo andere Urlaub machen!
Genießen Sie ca. 300 Tage im Jahr die spanische Sonne in einem typisch mallorquinischen Landhaus mit atemberaubendem Rundumblick. Vielleicht gründen Sie hier auch eine “neue Existenz” bzw. übernehmen eine “neue Lebensaufgabe”.
Wenn Sie nicht alles selber als Feriendomizil oder neuen Hauptwohnsitz nutzen möchten, können Sie es teilweise verpachten jährl. Ertrag ca. 50. – 75.000 Euro ohne das Erdgeschoß (Eigentümerwohnung).
Der Objektwert 2009 beträgt 1.923.000,– €.
Günstige Mietwagen auf Mallorca unter www.cardiddy.com
Wie sieht es aus mit der legalität von Hausverlosungen?
May 7, 2009 von admin
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Gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesministeriums für Justiz zum Thema der Hausverlosungen in Österreich:
Aufgrund bestehender rechtlicher Unklarheiten im Zusammenhang mit Hausverlosungen bieten das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Justiz eine gemeinsame Stellungnahme an, die die wesentlichen Fragen zu diesem Thema behandelt.
Darf eine Privatperson nach dem Glücksspielgesetz ein Objekt verlosen?
Ein Veräußerungsvorgang eines einzelnen Objektes durch Verlosung ist durch eine Privatperson glücksspielrechtlich unter folgenden Bedingungen zulässig.
Im Zusammenhang mit Objektverlosungen ist zu prüfen, ob eine Ausspielung iS § 2 GSpG, somit ein unternehmerisch veranstaltetes Glücksspiel vorliegt, weil gemäß § 4 Abs. 1 GSpG Glücksspiele nur dann nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen, wenn sie nicht in Form einer „Ausspielung“ durchgeführt werden (§ 2 Abs. 1 und 4 GSpG) und in weiterer Folge kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz EUR 0,50 pro Spiel nicht übersteigt.
Eine „Ausspielung“ (entgeltliches Glücksspiel) liegt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 GSpG dann vor, wenn folgende Voraussetzungen zusammentreffen:
1. ein veranstaltender/organisierender/mitwirkender Unternehmer und
2. eine vermögensrechtliche Leistung des Spielteilnehmers und
3. ein in Aussicht gestellter vermögensrechtlicher Gewinn und
4. eine vorwiegend/ausschließlich zufallsbedingte Entscheidung über Gewinn/Verlust [des Spieles].
Sofern bei Objektverlosungen der Kauf von Losen vorausgesetzt wird, liegt eine vermögensrechtliche Leistung des Spielteilnehmers vor. Das auszulosende Objekt entspricht dem in Aussicht gestellten vermögensrechtlichen Gewinn. Die Entscheidung über Gewinn und Verlust des Spieles erfolgt „durch Verlosung“, d.h. durch Ziehung einer Losnummer wird festgestellt, auf welche Losnummer der Treffer entfällt. Bei einer Ziehung handelt es sich um eine zufallsbedingte Entscheidung, die vom Spielteilnehmer nicht beeinflusst werden kann. Es wird daher ein Glücksspiel iS § 1 Abs. 1 GSpG vorliegen. Die Punkte 2-4 werden daher nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen bei Objektverlosungen erfüllt sein.
Eine legale Hausverlosung mit allen Vorraussetzungen finden Sie hier!
( Den gesamt Artikel lesen Sie hier: http://www.bmj.gv.at/service)
Neue Hausverlosung auf Mallorca
April 15, 2009 von admin
Geordnet unter Immobilien, Mallorca News, Uncategorized
Und es ist wieder soweit, Fincabesitzer haben den Vorteil erkannt eine Immobilie zu verlosen und auf Mallorca ist wieder Zockerfieber. Verständlicherweise, denn die Chnacen sind gegenüber herkömmlichen Lotto wesentlich grösser. Nachdem die Rechtslage nun “geklärt” ist, sind aus dem Internet dubiose Firmen entstanden, die sich mit dieser Art des Immobilienverkaufs beschäftigen. Wir raten jedem der vorhat seine Finca zu verlosen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und alle Marketingangelegenheiten den bereits seit Jahren bestehenden Firmen eine Chance zu geben. Eine Website ist schnell errichtet und gerne geben wir Ihnen Telefonummern und Adressen auf Anfrage unter info@mallorcalover.net.






