Traumfinca zu verlosen.. Son Macia Mallorca, die begehrte Hausverlosung
August 9, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosung, Immobilien
Das knapp zwei Millionen Euro-Landhaus “Finca Can Negre” soll in wenigen Monaten seinen neuen Eigentümer finden.
Die Finca liegt auf einem Hügel südlich von Son Macia und hat einen atemberaubenden Rundumblick auf den Küstenstreifen von Portocolom bis Porto Christo.
Etwas ganz neues auf dem Verlosungsmarkt ist aber die Tatsache, dass hier auch eine wirtschaftliche Existenz angeboten wird. Dieses historische Landhaus hat fünf Appartements, die bereits seit fast zwei Jahrzehnten zur Vermietung angeboten werden. Es besteht die Möglichkeit der Langzeit- oder aber auch der temporären Vermietung. Nicht uninteressant ist hier die Tatsache, dass es sich eigentlich um ein krisensicheres Konzept handelt, was einen Mindestertrag von immerhin 50.000 Euro, wohl bemerkt nach Kosten, erwirtschaftet.
Die Ertragshöhe dürfte schon weit über dem durchschnittlichen Netto-Jahres-Einkommen der meisten Europäer liegen.
Nicht zu vergessen, dass der Gewinner auch noch eine zwei Millionen Euro Immobilie für sage und schreibe nur 99 Euro gewinnen kann! Insgesamt werden 26.499 Lose angeboten zum Preis von 99 Euro.
Das bedeutet, dass die Loskäufer risikolos mitspielen können. Die Verlosungskosten sind komplett enthalten sowie auch die Kosten, Steuern und Gebühren die anfallen, um den Eigentumswechsel zu vollziehen. Der neue Eigentümer hat keinerlei Unkosten zu tragen bis knapp ein Jahr nach der Übernahme. Selbst die Reisekosten des Gewinners zum Notartermin auf Mallorca sind schon enthalten.
Die gesamte Verlosung wird von Dr. Anke Reisch aus Kitzbühel und dem assistierendem Notar überwacht.
Auf der Homepage selbst findet man sehr gute und informative Unterlagen. Die Verloser haben an nichts gespart und betreiben eine sehr transparente Objektdarstellung, was viele andere Verlosungen “leider” nicht machen. Hier arbeitet ein kleines Team von nur sieben Leuten aus Österreich, Spanien und die Eigentümer selbst und machen einen recht guten Job.
Fazit: Diese Hausverlosung ist ein Knaller und wird wohl einigen Wirbel auf dem europäischem Verlosungsmarkt bescheren.
Hotline: (+34) 662 288 566
(Originalbericht in der spanischen Presse: ElAviso)Fazit: Sind Hausverlosungen nun legal oder nicht?
June 16, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosungen Rechtlich, Immobilien
Nachdem die spanische Presse zum wiederholten Mal die Legalität der Hausverlosungen in Frage stellt, wird es Zeit Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen. Wichtig ist zu wissen das es egal ist, wo das Verlosungsobjekt steht. Ob Sie nun an einer Hausverlosung in Spanien oder Österreich teilnehmen, ist egal. Bei der Fincaverlosung (Finca-Verlosung-Mallorca) wird zum Beispiel der Anspruch auf die Eigentumsübertragung nicht in Spanien erworben, sondern durch die Verlosung im Ausland. Lediglich der Vollzug der Eigentumsübertragung durch die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erfolgt in Spanien nach den dortigen Vorschriften. Die Verlosung an sich findet weder in Deutschland oder Spanien statt. Sie geht von England aus, die Treuhänderin sitzt in Österreich und die Ziehung findet in Österreich (Kitzbühel) statt. Durch dieses Vorgehen wird die Fincaverlosung legal durchgeführt. Denn wenn der Verloser sein Hauptwohnsitz in Österreich hat, gilt österreichisches Recht.
Wichtig ist hier die Einmaligkeit. Der Verlosende darf sich nicht bereichern, sprich er darf nicht mehr als den Gutachterwert des Objektes aus der Verlosung erzielen! Dies hat am 25.03.2009 auch noch einmal das Finanz- und Justizministerium bestätigt. Die Original-Korrespondenz finden Sie hier zum Download bereit.
Mallorca-Fincaverlosung voll im Trend
May 15, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosung, Immobilien
Mallorca und Fincaverlosung sind die neuen Stichwörter. Denn Feriendomizile mitten in der Stadt von Palma de Mallorca mögen zwar wirklich nett sein, aber die meisten suchen ein neues Leben, weit Weg von der finanziellen Krise und dem Grosstadt-Alltag. Mallorcalover berichtete Gestern von der neuen Finca Verlosung Son Macia, ein Landgut das nicht nur Platz zum Leben bietet, sondern auch totale Selbstständigkeit. Eigender Chef sein und Gäste auf der Finca aufnehmen, da sein Geld verdienen wo andere Urlaub machen und 300 Sonnentage im Jahr tanken. Mehr Infos zur Verlosung finden Sie hier: Mallorca-fincaverlosung
Verlosung einer Finca in Son Macia auf Mallorca
May 15, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosung, Immobilien, Mallorca News, Uncategorized
Wenn an einer Hausverlosung auf Mallorca teilnehmen, dann diese:
Verlost wird ein über 280 Jahre altes, historisches Landhaus (Finca) an der Südostküste von Mallorca. Das Objekt liegt im Naturschutzgebiet von Manacor – Felantix.
Sie können dort leben wo andere Urlaub machen!
Genießen Sie ca. 300 Tage im Jahr die spanische Sonne in einem typisch mallorquinischen Landhaus mit atemberaubendem Rundumblick. Vielleicht gründen Sie hier auch eine “neue Existenz” bzw. übernehmen eine “neue Lebensaufgabe”.
Wenn Sie nicht alles selber als Feriendomizil oder neuen Hauptwohnsitz nutzen möchten, können Sie es teilweise verpachten jährl. Ertrag ca. 50. – 75.000 Euro ohne das Erdgeschoß (Eigentümerwohnung).
Der Objektwert 2009 beträgt 1.923.000,– €.
Günstige Mietwagen auf Mallorca unter www.cardiddy.com
Wie sieht es aus mit der legalität von Hausverlosungen?
May 7, 2009 von admin
Geordnet unter Hausverlosungen Rechtlich, Immobilien, Uncategorized
Gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesministeriums für Justiz zum Thema der Hausverlosungen in Österreich:
Aufgrund bestehender rechtlicher Unklarheiten im Zusammenhang mit Hausverlosungen bieten das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Justiz eine gemeinsame Stellungnahme an, die die wesentlichen Fragen zu diesem Thema behandelt.
Darf eine Privatperson nach dem Glücksspielgesetz ein Objekt verlosen?
Ein Veräußerungsvorgang eines einzelnen Objektes durch Verlosung ist durch eine Privatperson glücksspielrechtlich unter folgenden Bedingungen zulässig.
Im Zusammenhang mit Objektverlosungen ist zu prüfen, ob eine Ausspielung iS § 2 GSpG, somit ein unternehmerisch veranstaltetes Glücksspiel vorliegt, weil gemäß § 4 Abs. 1 GSpG Glücksspiele nur dann nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen, wenn sie nicht in Form einer „Ausspielung“ durchgeführt werden (§ 2 Abs. 1 und 4 GSpG) und in weiterer Folge kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz EUR 0,50 pro Spiel nicht übersteigt.
Eine „Ausspielung“ (entgeltliches Glücksspiel) liegt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 GSpG dann vor, wenn folgende Voraussetzungen zusammentreffen:
1. ein veranstaltender/organisierender/mitwirkender Unternehmer und
2. eine vermögensrechtliche Leistung des Spielteilnehmers und
3. ein in Aussicht gestellter vermögensrechtlicher Gewinn und
4. eine vorwiegend/ausschließlich zufallsbedingte Entscheidung über Gewinn/Verlust [des Spieles].
Sofern bei Objektverlosungen der Kauf von Losen vorausgesetzt wird, liegt eine vermögensrechtliche Leistung des Spielteilnehmers vor. Das auszulosende Objekt entspricht dem in Aussicht gestellten vermögensrechtlichen Gewinn. Die Entscheidung über Gewinn und Verlust des Spieles erfolgt „durch Verlosung“, d.h. durch Ziehung einer Losnummer wird festgestellt, auf welche Losnummer der Treffer entfällt. Bei einer Ziehung handelt es sich um eine zufallsbedingte Entscheidung, die vom Spielteilnehmer nicht beeinflusst werden kann. Es wird daher ein Glücksspiel iS § 1 Abs. 1 GSpG vorliegen. Die Punkte 2-4 werden daher nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen bei Objektverlosungen erfüllt sein.
( Den gesamt Artikel lesen Sie hier: http://www.bmj.gv.at/service)
Neue Hausverlosung auf Mallorca
April 15, 2009 von admin
Geordnet unter Immobilien, Mallorca News, Uncategorized
Und es ist wieder soweit, Fincabesitzer haben den Vorteil erkannt eine Immobilie zu verlosen und auf Mallorca ist wieder Zockerfieber. Verständlicherweise, denn die Chnacen sind gegenüber herkömmlichen Lotto wesentlich grösser. Nachdem die Rechtslage nun “geklärt” ist, sind aus dem Internet dubiose Firmen entstanden, die sich mit dieser Art des Immobilienverkaufs beschäftigen. Wir raten jedem der vorhat seine Finca zu verlosen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und alle Marketingangelegenheiten den bereits seit Jahren bestehenden Firmen eine Chance zu geben. Eine Website ist schnell errichtet und gerne geben wir Ihnen Telefonummern und Adressen auf Anfrage unter info@mallorcalover.net.
Genehmigung fuer eine Hausverlosung in Spanien
February 10, 2009 von mallorcalover
Geordnet unter Immobilien, Mallorca Sport, Uncategorized
Notwendige Unterlagen für die Beantragung einer Genehmigung von Privaten Verlosungen, bei denen eine Immobilie das Objekt der Verlosung darstellt :
Bitte kontaktieren Sie uns unter info@mallorcalover.net
Hausverlosung auf Mallorca
January 26, 2009 von mallorcalover
Geordnet unter Hausverlosung, Immobilien, Mallorca insider, Uncategorized
Thema Hausverlosungen:
Die Nummer 1 Hausverlosung auf Mallorca.
Geheimtipp: Wenn Sie sich die Finca anschauen möchten, oder sonst einen Mietwagen auf Mallorca brauchen, dann geben Sie den Promocode 09455D997E bei www.Cardiddy.com ein und sparen Sie als Mallorcalover-Leser 25%!
Warum der Trend der Hausverlosung?
Die erste Hausverlosung in Österreich wurde 2008 zu einem Lospreis von 99 Euro gestartet, bereits 2009 wurde das Verlosungsobjekt dem neuen Eigentümer übergeben. Auf Grund der starken Präsenz dieses Falls in den Medien wurden bis März 2009 etwa weitere 100 Objekte zur Verlosung ausgeschrieben. Durch dieses große Angebot wurde es schwierig, die Lose zu verkaufen und die Veräußerung in angemessender Zeit durchzuführen. Außerdem fällt eine Gebühr von 12 % auf den Gesamtwert bereits vor Verkauf der Lose an. Diese wird nicht zurückgezahlt, falls die Verlosung nicht gelingt.
Inzwischen gibt es eine Unmenge an Hausverlosungen, die abgebrochen wurden, die Liste aktiver Hausverlosungen wurde mit der Zeit immer kürzer, bis es nur noch aktuell 2 Hausverlosungen gab. Hierzu gehört die Fincaverlosung in Son Macia und die Hausverlosung der Familie Stübe. Beide Verlosungen werden von einem Treuhänder überwacht und erfüllen die strikten Richtlinien um eine Hausverlosung legal durchzuführen. Der grosse Unterschied, und da sind sich alle Hausverlosungsportale einig, besteht darin das bei der Hausverlosung in Son Macia im Falle von Verlosungsabbruch kein Einbehalt anfällt, sondern der gesamte Lospreis wird zurücküberwiesen. Die Zeiten für Hausverloser ändern sich, und wer seine Lose verkauften möchte muss Umdenken. Denn die Versuchung für Betrüger eine Verlosung zu starten und es auf die “Bearbeitungsgebühren” abzusehen, ist riesig. Son Macia distanziert sich von dieser veralteten Vorgehensweise und verzichtet komplett auf diese Klausel. IM Falle eines Abbruchs erhält der Kunde sein gesamtes Geld zurück, der Verloser trägt die Kosten. So gewinnt der Verloser das Vertrauen der Kunden und zeigt Optimismus gegenüber der Verlosung.
Hausverlosung? Wie läuft das ab?
Anders als bei einer Versteigerung erhält nicht der Meistbietende den Zuschlag, sondern es entscheidet das Los. Der Preis der Immobilie setzt sich aus dem errechneten Marktpreis, den verschiedenen Gebühren, Steuern, sowie Kosten für Werbung und Abwicklung zusammen. Dieser Gesamtpreis wird durch den Lospreis geteilt und es entsteht die Teilnehmerzahl. Nach der Registrierung des Teilnehmers wird der Kaufpreis der Lose auf einem Treuhandkonto einbezahlt und im Gegenzug erhält der Käufer seine Losnummer. Der Zeitraum für die Immobilienverlosung wird genau festgelegt und liegt meist bei sechs Monaten. Bei einem Überangebot an Hausverlosungen könnte sich diese Zeitspanne vergrößern. Dies ist auf Mallorca jedoch nicht der Fall. Sind alle Lose verkauft, findet die Hausverlosung statt. Der Gewinner ist der neue Eigentümer der Immobilie. Sollten die Lose vor Fristende verkauft sein, kann die Gewinnziehung vorverlegt werden. Im Falle, dass noch nicht alle Lose verkauft sind, kann der Termin verschoben werden oder die Hausverlosung wird abgesagt. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer die eingezahlten Beträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück – die bereits bezahlte Glücksspielgebühr wird anch Ansicht des Finanzministeriums allerdings nicht zurückbezahlt.
Die Finca Verlosung auf Mallorca finden Sie hier, der Kauf der Lose ist natürlich Online möglich!
Wenn Sie auf Mallorca eine Immobilie suchen, und sonst auch immer Glück bei Verlosungen haben, machen Sie mit!
Mietwagen auf Mallorca im July oder August? Bei Cardiddy finden Sie günstige Angebote! Mehr lesen Sie hier…
Finca-Schnäppchen auf Mallorca sorgen für Zockerwahn!
Fazit: Sind Hausverlosungen nun legal oder nicht?…
Aktuell: Mallorca-Fincaverlosung voll im Trend…
Aktuell: Verlosung einer Finca in Son Macia auf Mallorca…
Ein Traumhaus auf Mallorca für 99 Euro – diese Idee hat offenbar Zugkraft. Denn die Resonanz auf die ersten mallorquinischen Hausverlosungen, die in der vergangenen Woche angelaufen sind, ist enorm. Christian Gibler, der sein Haus in Palmas Stadtteil El Terreno verlost, will bereits im Januar 2009 weit mehr als 1000 Registrierungen in der ersten Woche im Internet gezählt haben.
Zur Frage der Legalität einer solchen Hausverlosung verweisen Hausverloser auf ihre jeweiligen Anwälte und Notare, die das gesamte Prozedere auf seine Rechtsgültigkeit hin überprüft haben. Auch die für Glücksspiel zuständige Behörde im balearischen Innenministerium hatte auf Nachfrage keine Bedenken vorgebracht. Verlosungen im Internet seien rechtlich inzwischen geregelt und darum werde man nicht tätig.
Derweil ist in Österreich auch eine Villa erfolgreich verlost worden. 9999 Personen hatten je 99 Euro gezahlt und dafür eine Losnummer erhalten. Bei der notariell beaufsichtigten Ziehung war dann ein 50-Jähriger als Gewinner ausgelost worden. Nach diesem Muster sollen auch die Verlosungen auf der Insel laufen. Allerdings stehen im Fall der Finca in S’Alqueria Blanca 19.999 Lose zum Verkauf , bei der Verlosung in Son Macia sind es 26.499 (http://www.finca-verlosung-mallorca.com) und im Fall des Stadthauses in Palma 15.999 (www.hausverlosungmallorca.com).
Werden weniger Lose verkauft als vorgegeben, soll das bis dahin eingezahlte Geld nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt werden. Auf den Gewinner sollen laut den Veranstaltern keine weiteren Kosten als die 99 Euro für die Losnummer zukommen. Alle Steuern und Gebühren sollen von dem eingenommenen Geld bezahlt werden. Bei der Verlosung In Son Macia fallen diese Kosten nicht an, der Verloser bietet eine 100% Geld-Zurück-Garantie. Andere Hausverloser werden nachziehen müssen, denn wer lässt sich heute noch auf das Risiko, eine Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen ein? Mallorcalover hält Sie auf dem laufenden, Mehr Infos erhalten Sie hier: info@mallorcalover.net
Mehr zum Thema::
Fazit: Sind Hausverlosungen nun legal oder nicht?…
Aktuell: Mallorca-Fincaverlosung voll im Trend…
Aktuell: Verlosung einer Finca in Son Macia auf Mallorca…
Rechtsmittel gegen schwarze Schafe
October 14, 2008 von mallorcalover
Geordnet unter Deutsche auf Mallorca, Immobilien, Mallorca Fakten, Senioren, Tipps
Zigtausende Aufträge werden auf Mallorca jährlich an Handwerker vergeben, die bauliche Umgestaltungen zum Gegenstand haben. Wie auch in Deutschland läuft hier nicht immer alles glatt. So kommt es ab und an zwischen Auftraggeber und Handwerker zu Unstimmigkeiten bezüglich der gelieferten Qualität. Nach Gesprächen oder Mahnungen beginnen dann meist die Schwierigkeiten. Der beauftragte Fachbetrieb stellt sich quer. Seine Arbeiter bleiben aus. Erst nach Monaten zäher Verhandlungen wird sich des Problems angenommen. Letztendlich gibt der entnervte Besteller nach und zahlt das verlangte „Extra“. Doch das muss nicht sein. Das spanische Rechtssystem gewährleistet dem Auftraggeber einer Werkleistung einen effektiven Schutz, sich gegen die Machenschaften schwarzer Schafe unter den Handwerkern zu wehren.
Die Rechte und Pflichten zwischen Handwerkern und Auftraggebern sind in Spanien im Código Civil (spanisches Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Hiernach schuldet der Auftragnehmer die Erstellung des vereinbarten Werkes. Der Auftraggeber hat den Werklohn zu zahlen. Halten sich die Parteien nicht an ihre Verpflichtungen, drohen Konsequenzen.
Kommt es zwischen Handwerker und Bauherrn nach Abschluss eines Vertrages zum Streit über die Qualität der bestellten Bauleistung, müssen zwei Fragen beantwortet werden: Besteht ein Mangel am Gewerk? Und hat der Handwerker diesen Mangel zu vertreten?
Zunächst einmal ist der Mangel zu beweisen. Dieser Nachweis obliegt dem Auftraggeber, der hierfür auch zahlen muss. Wie in Deutschland ist es ratsam, den Beweis des Mangels durch ein Gutachten eines zugelassenen Gutachters zu führen. Stellt der Experte fest, dass die erbrachte Leistung des Handwerkers nicht der örtlichen Baukunst, den technischen Vorschriften oder den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, hat der Besteller gute Karten.
In diesem Fall greift der Código Civil dem Auftraggeber unter die Arme, indem er automatisch ein Verschulden des Handwerkers für die Fehler annimmt. Dieser hat dann die Nichterfüllung des Vertrages zu vertreten und muss damit weiter leisten.
Sickert also nach der teuren Instandsetzung der Grundmauern immer noch Wasser in das Eigenheim, hat der Handwerker auf seine Kosten innerhalb einer Frist nachzubessern. Weigert er sich, stehen dem Auftraggeber verschiedene Rechte zu. So kann dieser die Mängel durch einen Dritten auf Kosten des Handwerkers beseitigen lassen oder Minderung des vereinbarten Preises verlangen. Der Auftraggeber sollte wissen, dass der Handwerker nach den hier vorgestellten Grundsätzen nur bis zur Abnahme des Werkes haftet. Nach der Abnahme, die auch durch die volle Zahlung des Werklohnes oder der Ingebrauchnahme der Sache erfolgen kann, steht er nur noch für versteckte Mängel ein. Laut eines Urteils des spanischen Obersten Gerichtshofes sind dies nur solche Fehler, die für einen Laien nicht auf den ersten Blick erkennbar waren. Es ist also ratsam, das Gewerk vor einer Abnahme genau zu prüfen. Bezüglich der Verjährungsfristen für Mängel muss beachtet werden, dass diese vor der Abnahme 15 Jahre betragen. Danach können diese Fristen je nach Fehler auf sechs Monate schrumpfen.
Der Autor ist Rechtsanwalt & Abogado in Palma, 971-10 55 11.
Fallstrick beim Wohnungskauf auf Mallorca
October 5, 2008 von mallorcalover
Geordnet unter Immobilien, Mallorca Fakten
K.K. Über die einzelnen Punkte, auf die bei einem Immobilienkauf in Spanien zu achten ist, ist schon viel geschrieben und aufgeklärt worden. Doch es gibt immer noch einige Fallstricke, die bisher zu wenig Beachtung gefunden haben. Ein solcher Fallstrick bei einem Hauskauf in Spanien ist die Einordnung der Immobilie als sogenannte VPO, Vivienda de Protección Oficial, das steht für Wohnungen, die staatlich gefördert sind.
Einen sozialen Wohnungsbau, wie er in Deutschland in den Nachkriegsjahrzehnten entstanden ist, gibt es in Spanien nicht. Erst langsam hat eine Entwicklung hin zu mehr staatlich unterstützten Wohnungen eingesetzt. Die VPOs werden mit Zuschüssen und Zinsverbilligungen von öffentlichen Bauträgern oder von privaten Projektentwicklern (promotores) errichtet. Sie kosten beim Kauf nur etwas über die Hälfte des Marktpreises und werden unter bedürftigen Bewerbern verlost.
Mindestens 25 Prozent des bebaubaren Landes sind in Spanien der Errichtung von VPOs vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn das Land im Gebiet einer Gemeinde, die weniger als 10.000 Einwohner hat, liegt und es sich um ein Zweitwohnungsangebot (promociones para segunda residencia) handelt. Konsumentenverbände und Politiker kritisieren derzeit, es würde zu wenig in die VPOs investiert. Zudem würden die Gemeinden zu wenig Land für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
Die sich abzeichnende Immobilienkrise kann nun dazu beitragen, dass wieder mehr VPOs entstehen. So überlegt der spanische Staat, großen Projektentwicklern, die in Erwartung steigender Nachfrage und steigender Preise große Immobilienflächen erworben haben, unter die Arme zu greifen, indem er die Immobilien abnimmt und zu sozialem Wohnungsbau deklariert.
Das Recht zur Miete einer VPO können sowohl Spanier als auch ausländische Residenten in Anspruch nehmen, wobei eine erfolgreiche Zuweisung abhängig von Alter, Familien- und Einkommensverhältnissen ist. Allerdings müssen die Antragsteller viel Geduld mitbringen, da bei immenser Nachfrage nach subventioniertem Wohnraum die Wartelisten lang sind und die Bearbeitung viel Zeit braucht.
Falls ein Haus als VPO errichtet wurde, steht diese Tatsache im Eigentumsregister (registro de la propiedad). Will man nun eine Immobilie in Spanien erwerben, sollte man darauf achten, dass das Grundstück keiner solchen Sozialbindung unterliegt. Besteht die Sozialbindung weiterhin, kann es zu Problemen kommen, da – je nach Fall – die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben kann, Bußgelder zu zahlen sind, der erhaltene geldwerte Vorteil zurückgezahlt werden muss oder eine Beschränkung des Mietzinses die Rechtsfolge ist. Auch kann die Verwaltung den Kaufpreis neu festlegen oder einem anderen Kaufinteressenten den Vorrang geben. Die Eigentumsregister in Spanien prüfen bei Verkauf einer VPO in jedem Fall die Sozialbindung und halten Rücksprache mit den Behörden, ob ein solcher Verkauf genehmigt ist. Ein „versteckter“ Verkauf ohne behördliche Erlaubnis ist nicht durchsetzbar.
Beim Kauf einer VPO besteht zwar immer noch die Möglichkeit, die Immobilie von der Sozialbindung zu befreien (descalificación). Aber dieses Verfahren ist aufwendig und mit Kosten verbunden, da man die Hilfe einer spanischen Agentur (gestoría) oder eines Anwalts benötigt. Daher ist es zu empfehlen, bei Interesse am Kauf einer Immobilie mit Sozialbindung, vom Verkäufer diese Befreiung zu verlangen.
Der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei der Reichmann in Frankfurt am Main und Palma, Tel.: 971-21 41 37.
(Originalbericht zu lesen bei MALLORCAZEITUNG!)






